Vermietbedingungen Wohnmobilverleih Dresden Stand 01/2018
Mietpreise
Die Preisliste gilt für das laufende Jahr.
Im Mietpreis ist enthalten:
- alle gefahrenen Kilometer (ausgenommen Sonderregelungen)
- spezielle Versicherungen für Vermietfahrzeuge,
- eine Kaskoversicherung mit 1.000 € Selbstbeteiligung für Reisemobile, mit 750 € Selbstbeteiligung für Wohnwagen und eine Teilkasko mit 300 € Selbstbeteiligung.
- Die jeweilig gültige gesetzliche Mehrwertsteuer
Berechnung
des Mietpreises erfolgt bis zur Fahrzeugrücknahme. Die Rücknahme ist im Mietvertrag festgelegt. Wird das Wohnmobil/Wohnwagen vor der vereinbarten Zeit zurückgegeben (Reiseabbruch), reduziert sich der Mietpreis nicht. Eine Reiseabbruchversicherung ist im optionalen Urlaubs- Schutzpaket enthalten.
Zahlungsweise
Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % fällig. Die Restsumme ist vor Mietantritt in Bar/EC zu zahlen. Erst nach Eingang der Anzahlung ist das Fahrzeug verbindlich für den Mieter reserviert.
Kaution
Die Kaution ist der jeweilige Selbstbeteiligungsbeitrag der Vollkaskound Teilkaskoversicherung und ist bei Übernahme in Bar zu hinterlegen. Soweit die Versicherung einen eingetretenen Schaden übernimmt, wird der Mieter nicht vom Vermieter in Anspruch genommen. Unberührt davon bleiben etwaige Regressansprüche des Vermieters gegen den Mieter in schwerwiegenden Fällen (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Nichtbeachtung von Sicherheitshinweisen, Trunkenheitsfahrt usw.). Der Mieter haftet mit dieser Kaution ebenso für die pünktliche Rückgabe der Fahrzeugpapiere und Schlüssel. Die Kaution wird auch zur Deckung von Schäden verwendet, die der Mieter zu verschulden hat. Wird das Wohnmobil/Wohnwagen ohne Beschädigungen zur vereinbarten Zeit zurückgegeben, erhält der Mieter die Kaution zurück. Liegt eine Beschädigung vor oder wird das Wohnmobil/ Wohnwagen verspätet zurückgegeben, kann die volle Kaution einbehalten werden, bis die Höhe des Schadens ermittelt ist. Die Kaution wird auch zur Deckung etwaiger Reinigungskosten verwendet.
Rücktritt
- Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter ist der volle Mietpreis incl. Nebenkosten fällig. Der Mieter ist berechtigt, Ersatzmieter zu bringen. Kann das Fahrzeug weiter vermietet werden, kann sich der Betrag verringern. Der Betrag ist sofort fällig.
- Der Rücktritt hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Es zählt der Posteingang beim Vermieter. Geht kein Rücktritt ein, ist der volle Mietpreis einschließlich Nebenkosten zu zahlen.
- Rücktrittskosten können mit einer Rücktrittskostenversicherung abgesichert werden. Wir beraten Sie gerne!
Übergabe, Rückgabe, Reinigungsgebühren
- das Wohnmobil/Wohnwagen kann am vereinbarten Tag lt. Mietvertrag zur vereinbarten Zeit übernommen werden.
- die Rückgabe des Wohnmobiles/Wohnwagen erfolgt am letzten Miettag zur vereinbarten Zeit – in der Regel bis 11.00 Uhr in den Geschäftsräumen des Vermieters
- Die Rückgabezeit wird auf dem Übergabeprotokoll bei der Übergabe festgelegt und ist unbedingt einzuhalten. Wird das Wohnmobil/Wohnwagen verspätet zurückgebracht, wird pro halbe Stunde Verspätung eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 30,- € berechnet. Auch haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden.
- Das Wohnmobil/Wohnwagen wird gereinigt übergeben und ebenso zurück genommen – alle Schränke, Truhen, Waschraum, Toilette, Führerhaus und Fußboden sind feucht auszuwischen. Der Fäkalientank der Toilette ist zu entleeren und auszuspülen. (Keine Scheuermittel für die Reinigung verwenden. Die Fenster nicht mit spiritushaltigen Reinigungsmitteln reinigen.) Für Schäden haftet der Mieter.
- ist die Reinigung nicht oder nur zum Teil erfolgt, so hat der Mieter für eine Außenreinigung mit 25,- €, für eine Innenreinigung 50,- €, für eine Toilettenreinigung zusätzlich 50,- € und für eine Reinigung durch Verschmutzung durch Tiere nochmals 50,- € zusätzlich zu zahlen.
Fahrer
Die Fahrer müssen im Mietvertrag angegeben sein und mindestens zwei Jahre im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse sein. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.
Nutzung
Das Wohnmobil/Wohnwagen darf nur zu Camping üblichen Zwecken benutzt werden, nicht weiter- bzw. untervermietet werden und nicht von Personen mit ansteckenden oder anzeigepflichtigen Krankheiten benutzt werden. Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen des Fahrzeuges und der eingebauten Geräte genauestens zu beachten.
Auslandsfahrten
Fahrten ins Ausland, wo nicht eindeutig der Versicherungsschutz durch den Haftpflichtversicherer gewährleistet ist, sind zu unterlassen. Bei Zweifel bedarf es der Klärung vor Übernahme des Wohnmobiles/ Wohnwagens durch den Vermieter. Entstehen im Reisegebiet Unruhen oder kriegerische Handlungen, so ist dieses Gebiet sofort zu verlassen. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Folgeschäden.
Reparaturen
am Mietfahrzeug über 100,- Euro bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Vermieters. Kosten der laufenden Unterhaltung tragen der Mieter/Fahrer. Der Mieter ist auch verpflichtet, etwaige notwendige Wartungen wie Reifen-Luftdruck, Überprüfung von Öl- und Kühlwasserständen und die Beseitigung einer Störung durch fachmännische Hand durchführen zu lassen.
Unfall
- Bei jedem entstandenem Unfall, Vandalismus, Brand, Wildschaden, Einbruch oder Diebstahl ist immer die zuständige Polizei zu verständigen. Zusätzlich ist ein Unfallmeldeformular mit den Angaben der Unfallbeteiligten bei der Rückgabe vorzulegen. Aussagekräftige Fotos sind wünschenswert und bei der Regulierung hilfreich.
- gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
- der Vermieter ist in jedem Fall sofort telefonisch oder per Fax/e-mail zu verständigen. 0172 3505083 info@wohnmobilverleih-dresden.de
- der Vermieter behält sich vor, weitere Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen.
Versicherungsschutz
Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung, Kasko – 1.000 € beim Reisemobil und 750 € beim Wohnwagen und Teilkasko 300 € SB speziell für Vermietfahrzeuge besteht. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung oder des Urlaubsschutzpakets ist zu empfehlen und kann vom Vermieter vermittelt werden.
Schutzbriefleistung
Bei Ausfall des Wohnmobiles/Wohnwagens während der Reisedauer können Schutzbriefleistungen, soweit geltend, in Anspruch genommen werden. Die Zahlung eines anteiligen Pauschalbetrages im Mietvertrag ist obligatorisch. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters können die Schutzbriefleistungen aber gestrichen werden.
Haftung des Mieters
- der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln. Außergewöhnliche Beanspruchung, die über die allgemein verkehrsübliche Benutzung eines Fahrzeuges hinausgeht, ist unzulässig.
- der Mieter gilt für die Dauer der Mietzeit als Halter des Fahrzeuges.
- der Mieter haftet im Rahmen der jeweiligen Beträge der Selbstbeteiligung der einzelnen Versicherungen je Schadensfall in voller Höhe.
- bei Schäden, welche von der jeweiligen Versicherung nicht anerkannt oder abgelehnt werden, haftet der Mieter in vollem Umfang. Gründe hierfür kann Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Alkohol- oder Drogenkonsum sein.
- der Mieter haftet für die Einhaltung der bestehenden Verkehrsvorschriften in den verschiedenen Ländern- besonders auf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit und auf das zulässige Gesamtgewicht, auch in Bezug auf Mautgebühren, ist zu achten. Der Mieter hat sich dazu eigenverantwortlich über die geltenden Verkehrsvorschriften zu unterrichten.
- weiterhin gelten die Bedingungen der jeweiligen Versicherungen.
Haftung des Vermieters
- der Vermieter und seiner autorisierten Erfüllungsgehilfen haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit dies im Rahmen der für das Wohnmobil/Wohnwagen abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt ist.
- für durch die Versicherungen nicht abgedeckte Schäden haftet der Vermieter nur, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz des Vermieters, soweit gesetzlich zulässig.
Schlussbestimmungen
- sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat das keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen.
- die unwirksamen Bestimmungen müssen entsprechend umgedeutet werden, so dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.
Für alle Fragen rund um das Mieten incl. Terminabfragen rufen Sie bitte 0172/3505083 (Herr Guder) an. Er ist gerne für Sie da!